Vorsorge ist sinnvoll

Vorsorge¹

Auch wenn keine Beschwerden bestehen, sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sinnvoll. Diese werden immer dann von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet, wenn dies in deren Vorsorgeprogramm enthalten ist. 

Z.B. ab dem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf die „Gesundheitsuntersuchung Check-up zur Früherkennung von Krankheiten“:  Beim sogenannten Check-up 35 geht es darum, häufig auftretende Krankheiten wie Diabetes mellitus, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen beziehungsweise deren Risikofaktoren möglichst frühzeitig zu erkennen. Gleichzeitig bietet der Termin eine gute Gelegenheit Ihren Impfschutz zu überprüfen und evtl. noch weitere Risikoverhalten zu erörtern.  Alle drei Jahre kann diese Untersuchung wiederholt werden. 

Der Check-up 35 Schritt für Schritt:  

Fragen zu Vorerkrankungen und Krankheiten von Familienmitgliedern sowie zu eventuellen Beschwerden. Hierbei geht es insbesondere auch um die Erfassung des Risikoprofils des Patienten (beispielsweise Rauchen, Übergewicht, Stress, Bewegungsmangel).  

Danach folgt eine Untersuchung, diese umfasst:
  • Brustkorb
  • Bewegungsapparat
  • Lunge
  • Haut
  • Sinnesorgane
  • Muskeltonus
  • Gleichgewicht
  • Reflexe
  • Größe
  • Gewicht
  • Das Messen von Blutdruck und Pulsfrequenz.
Der Check-up 35 beinhaltet auch Untersuchungen von Urin- und Blut:
  • Blutuntersuchung auf Gesamtcholesterin und Blutzucker(nüchtern)
  • Untersuchung des Urins (Harnstreifentest) auf Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit
Ihre Vorsorgemöglichkeiten

Alter

Frauen

Männer

18+

Einmalig zwischen dem 18. Und 35. Lebensjahr

Ab 20 Jahren zusätzlich


Ab 30 Jahren

Früherkennung Gebärmutterhalskrebs und Krebserkrankungen des Genitales jährlich

Früherkennung Brustkrebs jährlich

 

Ab 35 Jahren

Check-up 35 alle drei Jahre

Check-up 35 alle drei Jahre

Ab 35 Jahren

Früherkennung Hautkrebs alle zwei Jahre

Früherkennung Hautkrebs alle zwei Jahre

Ab 45 Jahren

 

Früherkennung Krebserkrankungen der Prostata und des äußeren Genitales jährlich

Ab 50 Jahren

Früherkennung Darmkrebs (Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl) jährlich, bis 55 Jahre

Früherkennung Darmkrebs (Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl) jährlich, bis 55 Jahre

Ab 50 Jahren

Früherkennung Brustkrebs alle zwei Jahre bis zum Ende des 70. Lebensjahres: Einladung zum Mammographie-Screening

 

Ab 55 Jahren

Früherkennung Darmkrebs wahlweise alle zwei Jahre Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren

Früherkennung Darmkrebs wahlweise alle zwei Jahre Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren

Ab 65 Jahren

 

Vorsorgeuntersuchung auf krankhafte Erweiterung(>2cm) der Bauchaorta². Einmal im Leben.

 

1 Flyer Kassenärztliche Bundesvereinigung über die gesetzlichen Vorsorgemöglichkeiten

 

2 Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen erfolgt auch eine Überprüfung des aktuellen Impfschutz

 

3 Die Vorsorgeleistungen unterscheiden sich hinsichtlich der Wiederholungsabstände, je nachdem, ob ein Patient am Hausarztvertrag teilnimmt oder nicht. Vergleich Hausarztvertrag [HzV] nicht Hausarztvertrag [KV]

 

4 Weitere Info zum Bauchaortenscreening: http://www.kbv.de/media/sp/Patienteninformation_Bauchaortenaneurysma.pdf